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Verkehrsinfrastruktur

1. Begriff: Die Verkehrsinfrastruktur umfaßt i. e. S. das Anlagevermögen im Bereich der Verkehrswege und der Umschlagplätze, i. w. S. auch den Bestand an Fahrzeugen und an sonstigen Ausrüstungen der verschiedenen Verkehrsbereiche (Verkehrspolitik IV). - 2. Entwicklung: Das gesamte Brutto-Anlagevermögen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur der alten Bundesländer belief sich 1984 auf 925,2 Mrd. DM (zu Preisen von 1991), das Netto-Anlagevermögen belief sich entsprechend auf 686,0 Mrd. DM. Bis 1993 stieg das Brutto-Anlagevermögen auf 1.063,8 Mrd. DM und das Netto-Anlagevermögen auf 743,7 Mrd. DM an. Der Modernitätsgrad der Verkehrsinfrastruktur (Netto-Anlagevermögen in % des Brutto-Anlagevermögens) veränderte sich in diesem Zeitraum von 74,1% auf 69,9%.

 

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