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Fachgeschäft

1. Begriff: Traditionelle Betriebsform des Einzelhandels. Die von einem Branchen-Fachmann, i. d. R. mit einschlägiger Ausbildung, geleitete, typisch mittelständische Einzelhandelsunternehmung. Fachgeschäft finden sich in nahezu allen Branchen des Einzelhandels. - Besondere Kennzeichen: Eher schmales, häufig sehr tiefes, in sich geschlossenes Branchen-Sortiment. Beratung durch speziell geschulte Verkaufskräfte sowie weitergehende Dienstleistungen (z. B. Zustellung, Warenversand, Geschenkverpackung, Reparatur, Installation, Umtausch). Standort bevorzugt an innerstädtischen Haupt- oder Nebenlagen, möglichst in der Nachbarschaft von Fachgeschäft anderer Branchen (Agglomeration). Preise wegen hoher Personal- und sonstiger Handlungskosten relativ hoch. - 2. Bedeutung: a) Viele Hersteller sehen den Vertrieb über den Fachhandel als geeigneten Absatzweg für ihre hochwertigen Produkte (z. B. Markenartikel). Insbes. wegen ihres Beratungsangebots werden Fachgeschäft für die Einführung neuer Produkte bevorzugt; dabei wird häufig versucht, durch Vertriebsbindungen den Weg der Ware im Absatzkanal möglichst weitgehend zu kontrollieren. - b) Fachgeschäft konnten durch vielfältige Anpassungsprozesse, zumeist des trading down, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu großen Teilen erhalten. Hierbei hat der Anschluß an kooperative Gruppen (kooperative Gruppen des Handels) zu Kostenreduzierungen in Beschaffung und Verwaltung sowie zur Verbesserung von Entscheidungen des Handelsmarketing geführt.

 

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