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Europarat
Council of Europe, Zusammenschluß einer Reihe westeuropäischer Länder zur allgemeinen Zusammenarbeit in politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen, gegründet am 5. 5. 1949 in London aufgrund einer Entschließung des Kongresses der Europäischen Unionsbewegung in Den Haag 1948 und der Initiative der Signaturstaaten des Paktes zur kollektiven Verteidigung und zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenarbeit (Brüsseler Pakt), dem Vorläufer der Westeuropäischen Union (WEU), Sitz: Straßburg. - Mitglieder (1995): Andorra, Belgien, Bulgarien, Bundesrep. D., Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Rep., Türkei, Ungarn und Zypern; Sonder(Gast-)status für Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Rußland, Ukraine. - Organe: a) Ministerkomitee aus je einem Vertreter (Außenminister) der Mitgliedstaaten; b) Parlamentarische Versammlung aus von den nationalen Parlamenten gewählten Vertretern aller Mitgliedstaaten mit verschiedenen Ausschüssen, 236 Parlamentarier; c) Generalsekretariat, seit Januar 1994 Kongreß für Lokale und Regionale Behörden in Europa. - Wichtigste Tätigkeitsgebiete: Wahrung der Menschenrechte (u. a. Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten mit Errichtung einer Europäischen Kommission sowie eines Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte), Sozialpolitik (1961 unterzeichneten 13 Mitgliedsländer eine Europäische Sozial-Charta, die 1965 in Kraft trat. Aufgestellt wurde ferner ein Europäischer Kodex der sozialen Sicherheit sowie eine Europäische Konvention für soziale Sicherheit und eine Europäische Konvention über den rechtlichen Status der Wanderarbeitnehmer. Zum Schutz und zur Wiedereingliederung von Flüchtlingen sowie zur Lösung von Problemen der Überbevölkerung wurde der Umsiedlungs-Fonds des Europarat geschaffen; außerdem ein Teilabkommen, im Rahmen dessen acht Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Unfallschutzes zusammenarbeiten), Wirtschafts- und Bevölkerungspolitik, Rechts- und Strafwesen, kulturelle Zusammenarbeit, Sport und Jugendfragen, Umweltprobleme, Fragen der Kommunalverwaltung und Regionalplanung sowie Fragen der Denkmal- und Landschaftspflege. - Die Ergebnisse der Arbeiten dokumentieren sich außer in den genannten herausragenden Übereinkommen in zahlreichen weiteren Konventionen, ferner in Empfehlungen an die Regierungen sowie in europäischen Abkommen auf speziellen Gebieten (z. B. über ein Verbot zur Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln, das 1968 in Kraft trat). - Wichtige Veröffentlichungen: Forum Europarat (vierteljährlich); Legal Co-operation in Europe (zweimal jährlich); The Council of Europe; Annual Report of the Secretary General; Information Bulletin and Newsletter of the Documentation Centre for Education in Europe.
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