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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
vom 18. 8. 1896 m. spät. Änd., in Kraft seit dem 1. 1. 1900. Das BGB ist die wichtigste Grundlage des bürgerlichen Rechts. - Inhalt: Allgemeine Vorschriften, die für das gesamte Privatrecht gelten (z. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Regeln über Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschäfte, Fristen und Verjährung), Recht der Schuldverhältnisse (Schuldrecht) mit allgemeinen Regeln über den Inhalt der Schuldverhältnisse, insbes. der Schuldverhältnisse aus Verträgen (z. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über Annahme- und Schuldnerverzug, gegenseitige Verträge, Rücktritt, Erfüllung, Hinterlegung, Aufrechnung und Förderungsabtretung) und Vorschriften für einzelne Schuldverhältnisse (z. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kaufvertrag, Miete, Pacht, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag, Auftrag, Gesellschaft, Bürgschaft, ungerechtfertigte Berreicherung und unerlaubte Handlung) sowie das Sachenrecht und das Familien- und Erbrecht. - Daneben gelten ergänzende Sondergesetze: Vgl. bürgerliches Recht.
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