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Schuldrecht
Bezeichnung für die im Recht der Schuldverhältnisse des BGB geregelte Rechtsmaterie. Enthält allgemeine Vorschriften, die für alle Schuldverhältnisse gelten (z. B. über Begründung eines Schuldverhältnisses, Schadenersatzpflicht, Rücktritt, Erfüllung, Aufrechnung, Erlaß, Abtretung, Verzug, Unmöglichkeit) und besondere Bestimmungen über einzelne Schuldverhältnisse (z. B. Kauf, Miete, Darlehen). - Anders: Sachenrecht.
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