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Bankbilanzrichtlinie

im Dezember 1986 verabschiedete - im Rahmen des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 30. 11. 1990 (BGBl I 2570 ff.) in nationales Recht transformierte und erstmalig auf die Rechnungslegung der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1992 begannen, anzuwendende - Richtlinie des Rates der EU über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstitutionen (Bankbilanz). Sie ergänzt die gemeinsamen Richtlinien über den Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften und über die Erstellung von Konzernabschlüssen (Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG)), von denen Kreditinstitute bislang ausgenommen waren. Die Bankbilanzrichtlinie enthält u. a. eine Umschreibung der Begriffe "Bank" und "Finanzinstitut", besondere Formblätter für die Bankbilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung, die Ausweisvorschrift nach dem Restlaufzeitenkonzept, bewertungsrechtliche Harmonisierungsvorschriften im Hinblick auf die Fremdwährungsumrechnung und die stillen Reserven und insbes. gegenüber dem durch den ehemaligen § 26 a KWG gewährten Bewertungsspielraum eingeschränkte Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven und zur Kompensation bzw. Überkreuzkompensation.

 

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