Teilbetrag.
I. Allgemein: Vgl. Ratenzahlung.
II. Verkehr: Die durch die Frachtenausschüsse der Binnenschiffahrt festgelegten Entgelte: die Rate sind Festpreise, soweit der Bundesminister für Verkehr sie nicht im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft als Mindestsätze zuläßt.