Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bankbilanz

Bilanz von Banken; Übersicht über Kapital- und Vermögensstruktur, Geschäftsentwicklung, Liquidität, Rentabilität und z. T. Risiken bzw. Sicherheiten. Die Bankbilanz unterscheidet sich von der Industriebilanz durch die Gliederung nach abnehmender Liquidität, die lediglich implizite Unterteilung in Anlage- und Umlaufvermögen, die überwiegende Zusammensetzung der aktivischen Positionen aus nominellen Rechtstiteln, die relativ niedrige Eigenkapitalquote sowie die erhebliche Bedeutung der Positionen unter dem Bilanzstrich. Gliederungsrechtliche Grundlage ist das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 30. 11. 1990 (BGBl I 2570) sowie die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (Rech.KredV) vom 10. 2. 1992 mit Änderungen vom 18. 6. 1993. - Die Prüfung des Jahresabschlusses richtet sich im Falle von Kreditinstituten in der Rechtsform der AG, KGaA oder GmbH nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (insbes. §§ 316-324) sowie für alle Kreditinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform, nach den §§ 27 ff. KWG. - Vgl. auch Bankbilanzrichtlinie.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bankbetriebslehre
Bankbilanzrichtlinie

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Unpfändbarkeit | Tierkörperbeseitigung | Insolvenzgrund | Firmenwahrheit | Zielzonen-System
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum