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Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG)

Gesetz vom 19. 12. 1985 (BGBl I 2355), mit dem in der Bundesrep. D. die Vierte EG-Richtlinie (Einzelabschluß-Richtlinie), die Siebte EG-Richtlinie (Konzern-Richtlinie) und die Achte EG-Richtlinie (Bilanzprüfer-Richtlinie) in innerstaatliches Recht umgesetzt wurden. Das BiRiLiG ist ein 13 Artikel umfassendes Änderungsgesetz, dessen wesentlicher Inhalt v. a. in das HGB eingegangen ist sowie 39 andere Gesetze (8 davon wesentlich) geändert hat. - Erstmalige Anwendung der Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des Einzelabschlusses auf das nach dem 31. 12. 1986 und der Vorschriften über den Konzernabschluß auf das nach dem 31. 12. 1989 beginnende Geschäftsjahr.

 

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