|
|
Arbeitsverwaltung
mit der Durchführung von Arbeitsvermittlung, Förderung der beruflichen Bildung, Berufsberatung und Berufsvermittlung von Ausbildungsplätzen, Kurzarbeitergeld, produktiver Winterbauförderung, Winterausfallgeld, Wintergeld, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosenbeihilfe, Übergangsgeld, Konkursausfallgeld und Kindergeld befaßten Institutionen. - Arbeitsverwaltung wird in der Bundesrep. D. wahrgenommen durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) und die nachgeordneten Behörden.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|