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Arbeitsverweigerung

rechtswidrige Ablehnung einer nach dem Arbeitsvertrag zu erbringenden Leistung seitens des Arbeitnehmers. Nach den Umständen des Einzelfalles kann Arbeitsverweigerung nach Abmahnung die ordentliche Kündigung (verhaltensbedingte Kündigung), in schweren Fällen (beharrliche A.) auch die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. - Die bloße Ankündigung einer Arbeitsverweigerung rechtfertigt i. a. die außerordentliche Kündigung noch nicht, es sei denn, der Arbeitnehmer zeigt keinerlei Verhandlungsbereitschaft, und dem Arbeitgeber drohen schwere Schäden.

 

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