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Verhaltenskodizes

1. Für Manager: Bekannt das sog. "Davoser Manifest"; berufliche Aufgabe der Unternehmensführung ist es, Kunden, Mitarbeitern, Geldgebern und der Gesellschaft zu dienen und deren widerstreitende Interessen zum Ausgleich zu bringen (gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmensführung). - 2. Für internationale Unternehmungen: Prinzipien und Normen, nach denen sich insbes. internationale Unternehmungen verhalten sollen. Das Ausweichen auf Regelungen, die lediglich empfehlenden Charakter besitzen, beruht auf dem Tatbestand, daß internationale Unternehmungen über die staatlichen Grenzen hinweg tätig sind, andererseits aber kein völkerrechtliches Subjekt darstellen können, da das Völkerrecht lediglich zwischenstaatliche Beziehungen regelt. Verhaltenskodizes stellen somit ein "soft law" dar, dessen Befolgung für die Unternehmungen freiwillig und unverbindlich ist. Ziel der Entwicklung von Verhaltenskodizes ist es, die unerwünschten Folgen ökonomischen Handelns insbes. innerhalb der Geschäftsbeziehungen mit Entwicklungsländern in sozialer, politischer und ökologischer Hinsicht zu vermeiden. Verhaltensleitsätze/-kodizes wurden u. a. erarbeitet von internationalen Organisationen wie UN, OECD, ILO. Folgende Empfehlungen der OECD seien beispielhaft genannt: Transnationale Unternehmungen sollen die sozial- und wirtschaftspolitischen Ziele des Gastlandes beachten, keine Bestechung von Beamten vornehmen, sich nicht eigennützig in die lokale Politik einmischen, adäquate Informationen über die Unternehmung und ihre interne Preispolitik zur Verfügung stellen, nicht mit Sitzverlegung in andere Länder drohen, über Betriebsschließungen rechtzeitig informieren u. a. Den Mitgliedstaaten der OECD wird z. B. empfohlen, ausländische Firmen nicht zu diskriminieren, bei Maßnahmen zur Förderung oder Begrenzung von Investitionen zusammenzuarbeiten u. a.

 

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