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Umsatzkostenverfahren

I. Begriff: Gestaltungsform der Erfolgsrechnung, bei der die Kosten bzw. Aufwendungen der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (= Umsatzkosten) den Umsatzerlösen gegenübergestellt werden. Bei den einzelnen Kosten- bzw. Aufwandsarten müssen die Beträge, die für die Herstellung der Bestandsmehrungen an Halb- und Fertigfabrikaten und selbsterstellten Anlagen verwendet worden sind, ausgegrenzt werden (Nettoverfahren). - Gegensatz: Gesamtkostenverfahren (Bruttoverfahren).
II. Kostenrechnung: Zweck ist die Ermittlung des "umgesetzten" Betriebsergebnisses (Umsatzergebnis) unter Ausschaltung derjenigen Faktoren, die Bestimmungsgrößen eines eventuell betriebsfremden oder neutralen Ergebnisses werden könnten. - Verfahrensschema:
Bruttoumsatz
./. Erlösschmälerungen
= Nettoerlöse
./. Selbstkosten der abgesetzten Erzeugnisse
= Betriebsergebnis
III. Jahresabschluß: 1. Anwendung: Im Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften ist das Umsatzkostenverfahren im Rahmen der nach der Staffelform aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 275 I HGB) ebenso zulässig wie das Gesamtkostenverfahren. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahren ergibt sich nach Abzug der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen von den Umsatzerlösen das Bruttoergebnis vom Umsatz, aus dem sich nach Abzug der Vertriebskosten und der allgemeinen Verwaltungskosten unter Berücksichtigung des Saldos der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge ein "betriebliches Ergebnis" (anders: Betriebsergebnis in der Kostenrechnung) entwickeln läßt. Zusammen mit dem Finanzergebnis (Saldo aus den Finanzaufwendungen und Finanzerträgen) ergibt sich das "Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit." Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses (Saldo aus außerordentlichen Aufwendungen und außerordentlichen Erträgen) sowie nach Abzug der nicht zurechenbaren Ertragsteuern und der nicht zugerechneten sonstigen Steuern wird der Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag als Unternehmensergebnis ausgewiesen. - 2. Beurteilung: Eine klare Erfolgsspaltung im betriebswirtschaftlichen Sinne bietet das Umsatzkostenverfahren nicht, da weder eine Trennung nach betrieblichen und betriebsfremden, einmaligen und regelmäßigen, periodeneigenen und periodenfremden Aufwendungen und Erträgen noch nach Produktkarten möglich ist. Zur Aussagefähigkeit vgl . Bilanzanalyse.

 

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