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Gesamtkostenverfahren

1. Begriff: Gestaltungsform der Erfolgsrechnung, bei der die gesamten Kosten bzw. Aufwendungen einer Periode den gesamten Leistungen bzw. Erträgen derselben Periode (also einschl. der Erträge aus Bestandserhöhungen an Halb- und Fertigfabrikaten und den selbsterstellten Anlagen) gegenübergestellt werden. Dadurch ergibt sich eine (unsaldierte) Bruttodarstellung der Ergebnisquellen gegliedert nach Aufwands- und Ertragsarten. - Gegensatz: Umsatzkostenverfahren, (Nettodarstellung). - 2. Kostenrechnung: Der Rechnungsgang wird in der Tabelle dargestellt.
Bruttoumsatzerlös
- Erlösschmälerung
Nettoumsatzerlös
+ Wert der Bestandserhöhung
- Wert der Bestandsverminderung
- Herstellkosten der gefertigten Erzeugnisse
- Vertriebskosten der verkauften Erzeugnisse
= Betriebsergebnis
Formelmäßige Darstellung:


GB = Betriebsergebnis (-gewinn), xai = abgesetzte Menge/Periode, xpi = produzierte Menge/Periode, pi = Marktpreis/Stück, khi = Herstellkosten/Stück, i = 1, 2, ..., n = Anzahl der Produktarten, kj = Kostenart der Art, j = 1, 2, ..., m, S = Summe der Erlösschmälerungen/Periode. - 3. Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften: Das Gesamtkostenverfahren ist im Rahmen der nach der Staffelform aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 275 I HGB) ebenso zulässig wie das Umsatzkostenverfahren. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahren lassen sich dabei die betrieblichen Erträge mit den betrieblichen Aufwendungen zu einem "betrieblichen Ergebnis" (anders: Betriebsergebnis in der Kostenrechnung) saldieren, die Finanzerträge ergeben saldiert mit den Finanzaufwendungen das Finanzergebnis. Betriebliches Ergebnis und Finanzergebnis bilden das "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit". Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses (Saldo der außerordentlichen Aufwendungen mit den außerordentlichen Erträgen) und nach Abzug der den einzelnen Ergebnisteilen nicht zurechenbaren Ertragsteuern und der nicht zugerechneten sonstigen Steuern (anders aber Anschaffungsnebenkosten) ergibt sich der Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag als Unternehmungsergebnis. - 4. Beurteilung: Eine klare Erfolgsspaltung im betriebswirtschaftlichen Sinne bietet das Gesamtkostenverfahren nicht, da weder eine Trennung nach betrieblichen und betriebsfremden, einmaligen und regelmäßigen, periodeneigenen und periodenfremden Aufwendungen und Erträgen noch nach Produktarten möglich ist. Zur Aussagefähigkeit vgl. auch Bilanzanalyse.

 

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