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Überweisung

Überweisungsauftrag, Auftrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) eines Girokontoinhabers an seine Bank, zu Lasten seines Kontos einen genau angegebenen Betrag einem gleichfalls bezeichneten Konto gutzuschreiben bzw. gutschreiben zu lassen. Die Rechtsverhältnisse der Ü. sind nur z. T. auf gesetzliche Vorschriften gegründet, z. T. haben sie sich aus den Erfordernissen des Verkehrs entwickelt. Ü. führt, wenn ein Schuldverhältnis vorlag, zur Schuldtilgung an Erfüllungs Statt. Die Gutschrift steht nach der Verkehrssitte rechtlich der Barzahlung gleich, sofern sich der Gläubiger nicht Barzahlung ausbedungen hat. - Vgl. auch Überweisungsverkehr.

 

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