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Barzahlung

Zahlungsform, bei der der Schuldner dem Gläubiger Bargeld übergibt. Mit der Übergabe der Zahlungsmittel ist die Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger erfüllt. Zur Barzahlung rechnen: a) direkte Übergabe von Bargeld, b) Bargeldversand mittels Wertbrief, c) Postanweisung, d) Wechsel, die bar eingelöst werden. Vielfach ist in Zahlungsbedingungen bei Barzahlung Kassakonto oder Diskont vorgesehen. - Vgl. auch Bargeschäfte.

 

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