Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Geschäftsbesorgungsvertrag

entgeltlicher Dienstvertrag oder Werkvertrag, durch den sich jemand zur Besorgung eines Geschäfts für einen anderen gegen Vergütung verpflichtet (z. B. Tätigkeit des Rechtsanwalts, Geschäfte der Banken). Unterschied zum Auftrag durch Entgeltlichkeit. Auf den Geschäftsbesorgungsvertrag finden die meisten Vorschriften über den Auftrag entsprechende Anwendung (§ 675 BGB), ausgenommen § 671 BGB (jederzeitiger Widerruf und Kündigung). Kündigung zur Unzeit i. d. R. nicht zulässig, auch wenn der Betreffende nach Dienstvertragsrecht ohne Frist kündigen kann.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Geschäftsbericht
Geschäftsbetrieb

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Daseinsvorsorge | Logo | Code | Vermögensgegenstand | Überweisungsbeschluß
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum