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Stromkosten

I. Kostenrechnung: Teil der Energiekosten. 1. Erfassung: a) Kosten für Fremdstrom werden als primäre Kosten in der Kostenrechnung erfaßt; b) Kosten der eigenen Stromerzeugung werden als innerbetriebliche Leistungen auf einer eigenen (Hilfs-)Kostenstelle gesammelt. - 2. Verrechnung: Die Weiterrechnung auf die verbrauchenden Kostenstellen sollte möglichst als Kostenstelleneinzelkosten erfolgen. Fehlen die hierzu erforderlichen Verbrauchsmeßeinrichtungen, verwendet man häufig den tatsächlichen Verbrauch möglichst gut widerspiegelnde Schlüssel (Gemeinkostenschlüsselung) wie installierte kW. - Vgl. auch Kostenstellengemeinkosten, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, unechte Gemeinkosten.
II. Energiepolitik: Vgl. Ausgleichsabgabe.

 

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