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Energiekosten

Kosten der Dampf- und Stromerzeugung oder des Fremdstrombezugs, Gaskosten u. ä.; möglichst als Kostenstelleneinzelkosten zu erfassen, soweit der Energieverbrauch technisch meßbar ist. In den einzelnen Kostenstellen, u. U. sogar an einzelnen Maschinenaggregaten (Kostenplätze), können Meßinstrumente für den Verbrauch angebracht werden. Falls Gemeinkostenschlüsselung notwendig wird, kommen z. B. bei Strom die installierte Wattzahl, bei Energie für Heizzwecke die m3 umbauten Raumes als Verteilungsgrundlage in Frage.

 

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