Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

soziale Sicherung der Beamten

1. Begriff: Integraler Bestandteil der Versorgung von Beamten im Rahmen des auf Lebenszeit angelegten Dienst- und Treueverhältnisses der Beamten. Das Alimentationsprinzip fordert als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums eine amtsangemessene Versorgung der Beamten bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Dienstunfähigkeit bzw. der Hinterbliebenen bei seinem Tod. Der Dienstherr hat durch Beihilfe einzugreifen, wenn die den Beamten zustehende Besoldung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, sich als nicht ausreichend erweist. - 2. Leistungsarten: Die Leistungen für die Alterssicherung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen sind höher als für vergleichbare Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Alterssicherung 1.), da die Beamtenversorgung gedanklich auch eine Betriebsrente (Alterssicherung 4.) mit enthält. Die Leistungen der Beihilfe entsprechen etwa der Hälfte der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Für die restlichen Leistungen muß der Beamte selbst aufkommen, wofür er in der Regel eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließt. - 3. Beurteilung: Das gesamte System der s. soziale Sicherung der Beamten d. B. ist - wie das deutsche Berufsbeamtentum selbst - nur schwer systematisch zu begründen und zu erklären, da es in Jahrhunderten historisch gewachsen ist. - Vgl. auch soziale Sicherung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
soziale Sicherung
soziale Sicherung des Wohnens

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Stillstandskosten | Vervielfältigungsgewerbe | Lagerfachkartei | Verrichtungsorganisation | Überschußrechnung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum