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Personalnebenkosten

Personalzusatzkosten, Lohnnebenkosten.
I. Rechnungswesen: 1. Begriff: Zusätzlich zum Leistungsentgelt anfallende Personalkosten für das Unternehmen. - 2. Personalnebenkosten setzen sich zusammen aus: a) Personalnebenkosten aufgrund gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Aufwand nach dem Schwerbehindertengesetz und Mutterschutzgesetz, bezahlte Abwesenheit wie Urlaub, Feiertage, Krankheitstage, Aufwand nach dem Betriebsverfassungsgesetz. - b) Personalnebenkosten aufgrund freiwilliger Leistungen: Aus- und Fortbildung, Altersversorgung, Werksverpflegung, sonstiger freiwilliger Sozial- und Personalaufwand. - Vgl. auch Sozialkosten.
II. Amtliche Statistik: Aufwendungen der Arbeitgeber für Sonderzahlungen (Gratifikationen, 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen), Vergütung arbeitsfreier Tage, Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen und für die berufliche Bildung, sonstige Personalnebenkosten (Familienunterstützungen, Wohnungsfürsorge, Verpflegungszuschüsse und Auslösungen, Naturalleistungen, Aufwendungen nach dem Mutterschutz- und Schwerbehindertengesetz sowie sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, Entlassungsentschädigungen).

 

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