Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Norm

1. Rechtsnorm: Z. B. Gesetze, Verordnungen. - 2. Technische Norm: Eine technische Beschreibung oder ein anderes Dokument, das für jedermann zugänglich ist und unter Mitarbeit und im Einvernehmen oder mit allgemeiner Zustimmung aller interessierten Kreise erstellt wurde. Sie beruht auf abgestimmten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Praxis. Sie ist von einer auf nationaler (Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN)), regionaler (europäische Normenorganisation CEN und CENELEC) oder internationaler (internationale Normenorganisationen ISO und IEC) Ebene anerkannten Organisation gebilligt worden; vgl. auch deutsche Normen, europäische Normen, internationale Normen. - Arten: Dienstleistungsnorm, Gebrauchstauglichkeitsnorm, Liefernorm, Maßnorm, Planungsnorm, Sicherheitsnorm, Stoffnorm, Verfahrensnorm und Verständigungsnorm. Aufgrund ihres Inhalts kann eine Norm zu einer oder mehreren der genannten Arten gehören. - Funktionen: Durch Norm wird u. a. die Beschaffung von Geräten (z. B. Prüfgeräten), Teilen und Halbzeugen in gleichbleibender Qualität wesentlich erleichtert; sie erhöhen die Verwendbarkeit von Erzeugnissen, bilden u. a. die Grundlage für Kompatibilität und Austauschbarkeit sowie für die Einschränkung der Teilvielfalt (z. B. Baureihen, Baukastensystem) mit den daraus erwachsenden Vorteilen, wie schnelle Ersatzteilbeschaffung, leichtere Instandhaltung, wirtschaftlicher Einsatz von Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Prüfgeräten etc. Norm für die Sicherheit, den Umweltschutz und den Bereich der Ergonomie tragen wesentlich zum Schutz vor den unerwünschten Nebenwirkungen der Technik sowie zur Humanisierung der Arbeitswelt bei.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Nordwesteckenverfahren
Normalarbeitsvertrag

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Operating | Vorwahl | horizontale Finanzierungsregeln | European Currency Unit | Bewilligung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum