EN-Normen. 1. Charakterisierung: Normen, die nicht als eigenständige Dokumente existieren, sondern in ihren nationalen Umsetzungen. Die Zustimmung (oder das Überstimmtwerden) zu einer e. N. verpflichtet das betreffende Mitglied zur unveränderten Übernahme in das nationale Normenwerk. Die Übernahme einer e. N. in das deutsche Normenwerk geschieht i. d. R. durch Hinzufügen einer nationalen Titelseite zu der deutschen Originalfassung der e. N. Die Übernahmeverpflichtung einer e. N. schließt auch die Zurückziehung etwaiger anderer nationaler Normen zum gleichen Thema mit ein. Abweichungen irgendwelcher Art sind bei e. N. nicht erlaubt. - Kommt aufgrund notwendiger nationaler Abweichungen keine e. N. zustande, wird ein europäisches Harmonisierungsdokument erstellt, zu dem nationale Abweichungen erlaubt sind. Es werden A-Abweichungen aufgrund von (Rechts- oder Verwaltungs-)Vorschriften außerhalb der Zuständigkeit des Mitgliedes und B-Abweichungen aufgrund besonderer technischer Bedürfnisse (für eine festgelegte Übergangsfrist) unterschieden. - 2. Ziel: Erstellung eines europäischen Normenwerks; Forcierung der Harmonisierung bestehender nationaler Normen. - 3. Grundlage: Weitestgehend werden internationale Normen zugrundegelegt; (neue) technische Handelshemmnisse der EG gegenüber Drittländern sollen vermieden werden. - 4. Zuständigkeit: Die für die Normung in Westeuropa zuständigen, eng miteinander verbundenen Normeninstitutionen sind CEN (Comité Européen de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique). Die CENELEC ist für Normungsfragen auf dem Gebiet der Elektrotechnik und Elektronik zuständig. - Vgl. auch internationale Normen.