Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

deutsche Normen

DIN-Normen, vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) aufgestellte und mit dem Zeichen DIN herausgegebene Normen. DIN-Normen sind keine von Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts erlassenen Verordnungen, sondern ihrem Charakter nach Empfehlungen, deren Anwendung der Entscheidung des einzelnen unterliegt. Ihre Festlegungen sind am Stand der Wissenschaft und Technik orientiert und im Konsensverfahren von maßgeblichen Fachleuten erarbeitet. - Als d. N. können auch Normen, die in regionalen oder internationalen Normenorganisationen aufgestellt worden sind (z. B. europäische Normen als DIN-EN-Normen), aufgenommen werden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Deutsche Mark
Deutsche Pfandbriefanstalt (DePfa-Bank)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Investitionsgüter-Kreditversicherung | Zukunftsmarkt | Guillotine-Zuschneideproblem | nachfällige Posten | Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI)
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum