Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Lohnersatzquote

Begriff der Sozialversicherung. Lohnersatzquote bezeichnet das Verhältnis des letzten Netto-Arbeitsentgelts zum Lohnersatztransfer durch eine Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, oder die gesetzliche Unfallversicherung. - Beispiele: Die Lohnersatzquote läßt sich für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit 100%, für das Krankengeld, das nach sechswöchiger Entgeltfortzahlung gezahlt wird, mit 70% und für das Arbeitslosengeld mit knapp 70% (für kindererziehende Arbeitslose) und gut 60% (für Kinderlose) sowie für die Arbeitslosenhilfe mit durchschnittlich etwas über 50% recht genau angeben. Für die Unfall- und Rentenversicherung gibt es eine große Spannweite. Die Lohnersatzquote eines verheirateten Eckrentners beträgt in etwa 70%. - Die genannten Lohnersatzquote bedeuten umgekehrt, daß die Selbstbeteiligung in den Sozialversicherungen ab 30% betragen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Lohnersatzleistungen
Lohnfabrikation

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Erstbeitrag | Starchtest | Berichtssysteme | Branchenabkommen | Preismanagement
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum