Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Ladendiebstahl

widerrechtliche Aneignung von Waren durch Kunden, aber auch durch Mitarbeiter aus Läden oder deren Lager. Zunahme des L., insbes. in Warenhäusern und Supermärkten durch verführerische Warenpräsentation zur "Selbstbedienung", zunehmende Anonymität zwischen Kunden und Laden bzw. dessen Inhaber sowie Wandel der Einstellungen zum Eigentum (früher Mundraub). - Eingrenzung mittels baulicher Maßnahmen, Schulung des Verkaufspersonals, Einsatz von Detektiven und Kameras sowie sonstiger technischer Maßnahmen der Warensicherung; dadurch entstehen weitere Kosten, die neben dem Warenschwund bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Laden
Ladeneinrichtung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Fortbildungsschulen | Kapovaz | Schuldendienstquote | Monatseinzelkosten | personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum