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Handwerksinnung

Handwerkerinnung, Innung, Zusammenschluß selbständiger Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen, zwecks Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks (§ 52 HandwO). Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; sie untersteht der Aufsicht der Handwerkskammern (§ 75 HandwO). Die Mitgliedschaft ist freiwillig. - Aufgaben: Interessenvertretung des Handwerks; Regelung und Überwachung der Berufsausbildung (Lehrlingsausbildung) sowie Abnahme der Gesellenprüfung (wenn von der zuständigen Handwerkskammer übertragen); Förderung des Handwerks; Förderung von Genossenschaften innerhalb des Handwerks. - Organe: Innungsversammlung, Vorstand, Ausschüsse. - Zusammenschluß der Handwerksinnung in Landes- und Bundesinnungsverbände.

 

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