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Bauabnahme

1. Bauzustandsbesichtigung durch die Baubehörde zur Überprüfung, ob der erstellte Bau der Bauerlaubnis entspricht; u. a. Rohbauabnahme nach Errichtung des Rohbaus und Gebrauchsabnahme vor Benutzung des vollendeten Gebäudes. - 2. Bauabnahme durch den Bauherrn (Besteller). - Vgl. auch Abnahme.

 

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BAU
Bauaufsichtsbehörde

 

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