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Bauerlaubnis

Baugenehmigung, muß von der Baubehörde nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erteilt werden, wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Versagung nur bei Abweichen von den gesetzlichen Vorschriften. Die Bauerlaubnis kann auch bestimmte Auflagen enthalten. Regelung im Baugesetzbuch (BauGB) und Landesrecht. Vor der Erteilung der Bauerlaubnis darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden.

 

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