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Fernbuchführung
1. Häufig benutzte Form der Buchführung für nicht buchführungspflichtige Kleingewerbetreibende, Handwerker, Landwirte und Angehörige freier Berufe, z. B. Ärzte, durch eine Buchstelle, Steuerberater. Tägliche Grundaufzeichnungen des Steuerpflichtigen selbst über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, Umsatzentgelte etc. sowie Führung des Wareneingangsbuches sind unerläßlich. Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 III EStG, Einkünfteermittlung). - 2. Fernbuchführung durch EDV-Rechenzentren außer Haus. Datenerfassung beim Steuerpflichtigen. Datenauswertung extern, z. B. Abschluß der Finanzbuchhaltung, Ergebnisermittlung, Umsatzsteuervoranmeldung.
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