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Einkommensträger

zusammenfassende Bezeichnung für Erwerbspersonen und selbständige Berufslose, die a) durch Arbeitseinkommen, b) durch Rente bzw. Unterstützung dem Haushalt ein Einkommen zuführen und sich selbst bzw. ihre Angehörigen daraus unterhalten können. Die statistische Isolierung der von je einem Einkommensträger bezogenen Einkünfte ist schwierig. Arbeitgeber wie auch Versicherungsträger, soziale Kassen etc. können zwar den Einkommensfall nachweisen, jedoch keine Hinweise auf die Art der Tätigkeit geben (Kurzarbeiter, Halbtagsbeschäftigte, Lehrlinge bzw. Empfänger von Teil- oder Zusatzrenten). In der Steuerstatistik erscheinen Einkommensträger nach Einkommensarten unter den für sie geltenden steuergesetzlichen Bestimmungen, abgestellt auf die soziale Lage des Steuerpflichtigen, nicht auf seine Mitwirkung im Produktionsprozeß.

 

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