|
|
direkter Vertrieb
Direktabsatz, Direktvertrieb, Direktverkauf, Direktgeschäft, direkter Absatz. 1. Vertriebssystem, bei dem der Verkauf von Herstellern und Großhändlern direkt an Letztverbraucher erfolgt: Die produzierten Güter gelangen ohne Einschaltung des Handels vom Produzenten unmittelbar zum Endnutzer. Marketingentscheidung im Rahmen der Absatzwegepolitik. - Der Hinweis auf die Hersteller- und Großhändlereigenschaft (entscheidendes Werbeargument) ist gem. § 6 a UWG grundsätzlich verboten (unlauterer Wettbewerb). - 2. Formen: Haustürgeschäfte durch den Erzeuger oder durch Haushaltsvertreter, Fahrverkauf, Verkauf mittels eigener Stände auf Wochenmärkten oder über eigene Einzelhandelsfilialgeschäfte (Fabrikfilialen; Filiale), Verkauf vom Versandhandel. - Vgl. auch Verkaufsbüro, Verkaufskontor, Exportmusterlager. - 3. direkter Vertrieb V. auch auf dem "grauen Markt": Einkauf der Konsumenten direkt beim Produzenten oder beim Cash-and-Carry-Großhändler zwecks Einsparung einer oder mehrerer Handelsspannen (Werkshandel, Betriebshandel, Belegschaftshandel, Behördenhandel und Beziehungshandel). - Vgl. auch Demigrossist. - 4. Der d. V. an den Letztverbraucher unterliegt u. U. gesundheitlichen und gewerbepolizeilichen Einschränkungen, z. B. Verbot des d. V. von Arzneimitteln, des ambulanten Handels mit bestimmten Gegenständen; Reisegewerbe. - Gegensatz: indirekter Vertrieb.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|