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Letztverbraucher

Endverbraucher, die die Ware/ Leistung weder weiterveräußern noch sonst gewerblich verwenden (verarbeiten etc.). Dazu gehören auch Gewerbetreibende, die ihren privaten Bedarf an betriebsfremden Waren/Leistungen decken (Hersteller- und Großhändlerwerbung, Kaufscheinhandel, PreisAngVO). Rabattrechtlich ist Letztverbraucher auch ein Gewerbetreibender, der die Ware/ Leistung ohne weitere Veräußerung seinem Unternehmen zuführt (§ 9 Nr. 1 RabattG).

 

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