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Verkaufskontor

1. Eine rechtlich selbständige Vertriebsabteilung zur Durchführung des direkten Vertriebes für Industriebetriebe (Werkshandelsunternehmen). - 2. Vertriebsorgan von Syndikaten, das im Eigentum aller Syndikatsmitglieder steht und deren Vertriebsabteilung ersetzt, wobei es zugleich die Mengenkontingentierung durchführt. - Vorstufe des V.: "abhängiger Handel", eine Vertriebsform, bei der gegen die Verpflichtung, ausschließlich oder in bestimmten Gebieten nur Kartellware zu verkaufen, günstige Bezugs- und Preisbedingungen eingeräumt werden.

 

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