Verkauf von gesondert bezogenen Waren (Betriebshandel) oder von Produkten des eigenen Sortiments (Werkshandel) - meist mit geringem Aufschlag - an Betriebsangehörige. Der Verkauf findet zumeist in betriebseigenen Räumen statt und wird häufig vom Betriebsrat organisiert. Zum Belegschaftshandel zählt auch die Vermittlung günstiger Einkaufsmöglichkeiten (oft mittels Berechtigungsausweisen). - Beispiele: Jahreswagen, Belegschaftsrabatte. - Bei der Besteuerung von Belegschaftsrabatten beträgt der steuerfrei bleibende Preisabschlag 4%.