Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Aufgabegeschäft

Begriff des Handelsrechts und des Börsenhandels für einen nach § 95 HGB getätigten Abschluß eines Geschäftes durch den Handelsmakler, für welches die Schlußnote unter Vorbehalt der Bezeichnung der anderen Partei erteilt wird. Besonders im Börsenverkehr sind Aufgabegeschäft häufig (Vermerk in der Schlußnote z. B. "Aufgabe vorbehalten", "Aufgabegeschäft v.", "für Aufgabe"). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit Benennung der Geltendmachung des Eintritts zustande; die Bezeichnung der anderen Partei hat rechtzeitig zu erfolgen, d. h. in ortsüblicher bzw. angemessener Frist. Fristbeginn bei Annahme der Schlußnote. Andernfalls kann der Handelsmakler selbst auf Erfüllung in Anspruch genommen werden. Mangels anderer Vereinbarung hat er kein Recht zum Selbsteintritt. - Aufgabegeschäft gelten als Anschaffungsgeschäft i. S. des KVStG.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Aufgabe
Aufgabemakler

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bestimmtheitsgrundsatz | Bahnversicherungsanstalt | Naturalgeld | Versicherungsort | Schriftwechsel
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum