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Mängel

I. Bürgerliches Recht: a) Fehler in der tatsächlichen Beschaffenheit einer Sache oder b) Rechtsmängel. Verschiedene Regelung für Sachmängelhaftung und Rechtsmängelhaftung bei den einzelnen Schuldverhältnissen.
II. Steuerrecht: Mängel in der Buchführung können steuerrechtlich u. a. zur vollständigen oder teilweisen Schätzung des Gewinns führen, insbes. wenn die Angaben und Aufzeichnungen unzureichend sind (§§ 158, 162 II AO). - Vgl. auch Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

 

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