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Zwangsanleihe

besondere Form der Staatsanleihe (Anleihe). Zur Zeichnung können Personen oder Unternehmungen mit einem bestimmten Vermögen, Kapitalsammelstellen (Kredit- und Versicherungsinstitute) oder auch allgemein die Arbeitnehmer (wie z. B. seinerzeit in der Sowjetunion) gezwungen werden. Zwangsanleihe werden i. d. R. nur dann ausgegeben, wenn der Staat sich durch eine reguläre Anleiheemission nicht die gewünschten Mittel verschaffen kann, weil der Kapitalmarkt unergiebig ist oder der Emissionskredit des Staates aus anderen Gründen versagt. Die Zwangsanleihe können eine besondere Art der Vermögens- oder auch Einkommensbesteuerung darstellen, sie sind dann wie Steuererhebungen mit dem Versprechen der Rückzahlung zu beurteilen (Zwangsanleihe des Reichs von 1922). Als Zwangsanleihe sind z. T. auch die Steuergutscheine der Stadt Berlin von 1950 anzusehen, soweit sie nämlich in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages für öffentliche Aufträge in Zahlung gegeben wurden.

 

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