Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Zonenrandgebiet

1. Begriff: Ein etwa 40 km breiter Streifen am Ostrand des alten Bundesgebiets von der Ostsee bis zur Donau entlang der Grenze zur ehemaligen DDR; bestimmte Stadt- und Landkreise in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern umfassend. - 2. Wirtschaftliche Förderung des Z.: a) durch Investitionszulagen für bestimmte Investitionen nach dem Investitionszulagengesetz; b) durch die Förderungsmaßnahmen des Zonenrandförderungsgesetzes: (1) regionale Wirtschaftsförderung, (2) steuerlich berücksichtigungsfähige Sonderabschreibungen auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 50% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren, (3) Förderung der Verkehrserschließung und -bedienung, (4) Förderung des Wohnungswesens, (5) Förderung sozialer Einrichtungen und (6) Förderung von Bildungs- und kulturellen Einrichtungen. - 3. Die Förderung des Zonenrandgebiet ist auslaufendes Recht, da der Förderungsgrund (Nachteile der Grenzlage) entfallen ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Zollzweigstellen
Zonentarif

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Poensgen-Stiftung | Freiheit | Arbeitszeit | filtering down | PDM
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum