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Wiener Börse

in Selbstverwaltung geführtes Institut mit Überwachungsrechten der Regierung, ausgeübt durch Börsenkommissar. Zutritt zur Wertpapier- und Warenabteilung nur für Mitglieder. Leitung der Börse durch aus 24 Börsenräten bestehenden Wiener Börsenkammer. Zulassung der Wertpapiere zum amtlichen Börsenhandel durch das Bundesministerium für Finanzen nach Anhören der Börsenkammer, zum geregelten Freiverkehr durch die Börsenkammer. Vermittlung der Wertpapiergeschäfte im amtlichen Börsenhandel durch die vereidigten Makler, in Wien Sensale genannt, im geregelten Freiverkehr durch freie Makler. Kursfestlegung durch Sensale.

 

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