Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Wertschöpfung

I. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: 1. Begriff: Die in einzelnen Wirtschaftsbereichen erbrachte wirtschaftliche Leistung. - a) Die Wertschöpfung wird i. d. R. als Differenz zwischen den Produktionswerten und den Vorleistungen der einzelnen Wirtschaftsbereiche bestimmt (Bruttowertschöpfung) und mißt insofern das Nettoergebnis der Produktionstätigkeit. - b) Eine Ausnahme von dieser subtraktiven Berechnungsmethode gilt für die Wirtschaftsbereiche Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck, deren Leistungen überwiegend ohne spezielles Entgelt zur Verfügung gestellt werden. - Ermittlung der Bruttowertschöpfung durch Addition der Aufwandposten (Einkommen aus unselbständiger Arbeit, Produktionssteuern, Abschreibungen). - c) Auch für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen gilt besondere Berechnungsmethode, weil Zinsen und Versicherungsprämien nicht als Verkäufe von Dienstleistungen angesehen werden. - 2. Inhaltlich hat der Begriff der Wertschöpfung in seiner Geschichte zahlreiche Wandlungen durchgemacht. So ließen z. B. die Physiokraten nur die Leistung der landwirtschaftlichen Urproduktion und des Bergbaus als Wertschöpfung gelten. Aber auch in den heute international üblichen Systemen Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der Vereinten Nationen werden produktive Leistungen unterschiedlich abgegrenzt: a) Das für Zentralplanungswirtschaften konzipierte "Material Product System" (MPS) stellt lediglich auf die Erzeugung materieller Güter ab und läßt die Dienstleistungen der nicht-materiellen Sphäre außer acht. - b) Demgegenüber geht das für marktwirtschaftliche Volkswirtschaften gültige "System of National Accounts" (SNA) von einem umfassenden Produktionsbegriff aus, der prinzipiell die Gesamtheit aller entgeltlich erzeugten Waren und Dienstleistungen beinhaltet. Deshalb werden auch in diesem System bestimmte Tätigkeiten nicht als wertschöpfungswirksam angesehen, die unter anderem Gesichtspunkt als volkswirtschaftlich produktiv gelten können, z. B. Arbeit für den eigenen Haushalt oder ehrenamtliche Tätigkeit. - Vgl. auch Sozialprodukt.
II. Betriebswirtschaftslehre: 1. Begriff: Beitrag einer Betriebswirtschaft zum Volkseinkommen. - 2. Die W.srechnung kann aus der Brutto-Erfolgsrechnung (Erfolgsrechnung) entwickelt werden. Das vom Betrieb erzeugte Gütereinkommen ergibt sich aus den gesamten Erlösen (den nach außen abgegebenen Güterwerten), von denen die "Vorleistungskosten" (die von außen hereingenommenen Güterwerte, d. h. Leistungen vorgelagerter Produktionsstufen) abgezogen werden. Das vom Betrieb erzeugte Gütereinkommen ist gleich dem vom Betrieb erzeugten Geldeinkommen, der Summe von Arbeitserträgen, Gemeinerträgen (Steuern und Abgaben) und Kapitalerträgen (Saldo).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Wertschätzungsbedürfnis
Wertschöpfungskette

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Arbeitsverweigerung | bond warrant | institutionalistische Arbeitsmarkttheorie | potentialorientierte Verschuldung | Grundstück
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum