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Teilbetrieb

1. Begriff: Teil eines Unternehmens, der in organisatorischer Hinsicht einen selbständigen Betrieb bildet, d. h. eine aus eigenen Mitteln funktionsfähige Einheit darstellt (Art. 2 i der Fusionsrichtlinie sowie Abschnitt 139 III Satz 1 EStR). - 2. Einkommensteuerrecht: Die Veräußerung eines Teilbetrieb durch eine Personengesellschaft oder natürliche Person wird mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert (§§ 16, 34 EStG). - 3. Einkommen- und Körperschaftsteuer: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Einbringung eines Teilbetrieb in eine Kapital- oder Personengesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an dieser Gesellschaft steuerfrei möglich, wenn die neue Gesellschaft die Buchwerte des Teilbetriebes fortführt (Buchwertfortführung). - 4. Körperschaftsteuer: Die Spaltung von Kapitalgesellschaften in ihre Teilbetrieb ist ebenfalls steuerbegünstigt möglich.

 

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