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staatliche Verteilungspolitik

Redistributionspolitik, Finanzpolitik als Verteilungspolitik. 1. Begriff: Finanzpolitische Umverteilungsmaßnahmen gehen davon aus, daß die Einkommensunterschiede zwischen Personen oder Haushalten (personelle Verteilung) vermindert werden sollen. Welches Ausmaß der Umverteilung anzustreben ist, läßt sich nicht allgemeingültig bestimmen (Verteilungsgerechtigkeit), sondern muß wohl politisch festgelegt werden. Allgemeine Grenzen werden aus wachstumspolitischen Gründen diskutiert, wenn durch die Umverteilung Leistungsanreize vermindert werden. - 2. Ansatzpunkt der Umverteilung ist zunächst und vornehmlich das verfügbare Einkommen. Die unabhängig von der Verwendung erhobene direkte Einkommensteuer belastet die höheren Einkommen prozentual stärker als die niedrigen Einkommen (Steuerprogression), baut insofern grundsätzlich die Einkommensunterschiede ab. Ob die gewünschte Umverteilung gelingt, hängt davon ab, inwieweit es den Betroffenen gelingt dieser Steuer auszuweichen (durch Ausnutzung der Absetzungsmöglichkeiten bzw. Nichtangabe von Einkommensteilen) oder sie zu überwälzen. Durch Sozialabgaben mit proportionalem Tarif wird i. d. R. (je nach Ausgestaltung des Gesamttarifs) ein Nivellierungseffekt nicht erreicht, Abgabenhöchstgrenzen bewirken eher das Gegenteil. Indirekte Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern) werden i. d. R. auf die Nachfrager überwälzt. Wenn die unteren Einkommensschichten einen relativ größeren Teil ihres Einkommens zum Güterkauf verwenden, wirken indirekte Steuern nicht einkommensnivellierend. Bei den Unterstützungszahlungen (Transfers in Form von z. B. Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld) wird die angestrebte Verteilungswirkung i. d. R. erreicht. Mit Konzepten der negativen Einkommensteuer, die bereits seit langem diskutiert werden, sollen zahlreiche Transferzahlungen systematisch mit der Einkommensteuer verknüpft werden, um ein einheitliches System von Steuern und Transfers zu schaffen.

 

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