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soziale Schicht
Gesellschaftsmitglieder, denen etwa ein gleicher sozialer Status und damit ein gleiches soziales Prestige zugemessen wird; i. a. wird zwischen Unter-, Mittel- und Oberschicht unterschieden. In fortgeschrittenen Industriegesellschaften sind es v. a. die Merkmale Beruf und Bildung, Einkommen und Vermögen, die über die Schichtzugehörigkeit entscheiden; charakteristisch ist zudem, daß es (anders als in Stände- und Kastengesellschaften) zwischen den Schichten keine harten und unüberwindbaren Grenzen gibt. Die Schichtzugehörigkeit sagt nur bedingt etwas aus über Macht, Einfluß und Prestige der Individuen in ihren verschiedenen Tätigkeits- und Wirkungsbereichen (z. B. ein Arbeiter, der Vorsitzender des Betriebsrats und eines Partei-Ortsvereins ist). - Strittig ist, inwiefern das Selbstbild westlicher Gesellschaften, daß v. a. die individuelle Leistung über die Schichtzugehörigkeit entscheidet und es eine starke Mobilität zwischen den Schichten gibt, der Wirklichkeit entspricht bzw. neue (und alte) soziale Barrieren die Schichtmobilität einschränken. - Vgl. auch soziale Differenzierung.
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