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Senioritätsentlohnung
1. Begriff: Eine für den Unternehmer kostengünstigere Alternative zur Zahlung von Effizienzlöhnen (Effizienzlohntheorien III 4.) stellt die Senioritätsentlohnung dar. Gemäß dem Modell der Senioritätsentlohnung erhält der Arbeitnehmer zu Beginn seiner Betriebszugehörigkeit einen Lohnsatz unterhalb seines Wertgrenzproduktes; mit zunehmender Dauer nimmt der Lohnsatz jedoch stärker zu als das Wertgrenzprodukt und übersteigt dieses schließlich für den Zeitraum bis zum Ende des Erwerbsprozesses. Auf das gesamte Erwerbsleben bezogen gleichen sich im Idealfall Einkommen und Produktivität aus, d. h. daß sich die auf den Einstellungszeitpunkt abdiskontierten und über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufsummierten Lohnsätze und Produktivitäten entsprechen (vgl. Abb.).
- 2. Folgen: Damit kann der Gegenwartswert aller Lohnzahlungen durchaus dem markträumenden Niveau entsprechen, weshalb diese Lösung für den Unternehmer billiger ist als die Zahlung von Effizienzlöhnen. Aufgrund dieser speziellen Konstruktion der Entlohnung im Zeitverlauf (ansteigendes Lebens-Einkommens-Profil) ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Anreiz, seine Leistungsintensität mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht absinken zu lassen bzw. seine Fluktuationsneigung einzuschränken. Er würde im Fall seines Ausscheidens vor Erreichen der Altersgrenze zu jedem Zeitpunkt dem Unternehmer einen Teil des bislang erworbenen, aber noch nicht ausgezahlten Einkommensanspruchs schenken. Hier erfährt das Senioritätsprinzip seine rationale Begründung auf der Arbeitsangebotsseite: Mit zunehmender Betriebszugehörigkeitsdauer sinkt der auch bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen in Kauf zu nehmende Einkommensverlust, weshalb sich die Kündigungswahrscheinlichkeit der Arbeitnehmer verringert. Die zuerst Eingestellten weisen somit die geringste Kündigungswahrscheinlichkeit auf.
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