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Senioritätsprinzip

I. Personalwesen: Ordnung der Aufstiegsmöglichkeiten, wonach diese nur dem jeweils Dienstältesten bzw. dem Ältesten an Lebensjahren zustehen. In Japan durchgängig für alle Hierarchieebenen praktiziert. Im nordamerikanischen und zentraleuropäischen Raum ist das Senioritätsprinzip nur in bestimmten Berufsgruppen oder auf bestimmten Hierarchieebenen üblich. - Vgl. auch Senioritätsentlohnung.
II. Umweltökonomik: Verfahren, bei dem über eine Zuteilung von Ressourcen nach der Dauer entschieden wird, für die die Interessenten eine Anspruchsberechtigung besitzen. Der Begriff wird in der Umwelt- und Ressourcenökonomik für die Zuteilung von Emissionsrechten verwendet. Hier erhalten Betreiber bereits installierter und genehmigter Anlagen Emissionsrechte vorrangig. Das Senioritätsprinzip impliziert in Belastungsgebieten eine Diskriminierung von Neuanlagen bzw. Neuemittenten und ist daher wachstums- und strukturpolitisch bedenklich. Die Ausgleichspolitik stellt den Versuch dar, die Verkrustungswirkungen des Senioritätsprinzip zu vermeiden.

 

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