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Selbstbedienungsladen (SB)
1. Begriff: Betriebsform des Handels (z. B. Cash-and-Carry-Großhandel (CC), Supermarkt, Selbstbedienungswarenhaus). - Kennzeichen: Offene, den Kunden zugängliche Präsentation meist wenig erklärungsbedürftiger Waren; Warenprüfung, Warenentnahme und innerbetrieblicher Warentransport durch den Kunden; zentrales Inkasso (innerhalb einer Abteilung oder am Ladenausgang) mittels Barzahlung, Scheck oder zukünftig point of sale banking. Beratung durch Verkäufer nur in Ausnahmefällen; die Tätigkeit der Mitarbeiter ist auf die Erteilung von Auskünften über Warenplazierung, Preisauszeichnung und Regalpflege beschränkt (Selbstauswahl). - 2. Entwicklung: Erste Selbstbedienungsladen (SB) in den USA, um durch die Übertragung möglichst vieler Verkaufstätigkeiten auf die Hersteller (problemlose, markierte, SB-gerecht verpackte Ware mit aufgedruckten Konsum-/Verwendungshinweisen) und die Kunden (Information, Auswahl, Transport) Kostenersparnisse und raschere Abwicklung des Verkaufsvorganges zu erzielen. Außerdem wurde durch die offene, akquisitorische Warenpräsentation, z. B. Massendisplay, Umsatzsteigerung durch u. a. Impulskäufe angestrebt.
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