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Segmentierung

I. Organisation: 1. Begriff: Die horizontale Zerlegung eines Handlungskomplexes. Durch Segmentierung wird der Inhalt der Kompetenz organisatorischer Einheiten festgelegt (kompetenzinhaltliche Abgrenzung); dies prägt die spezifischen Orientierungen bzw. Zuständigkeiten der Handlungsträger bzgl. der verschiedenen Dimensionen des arbeitsteiligen (Arbeitsteilung) Handlungsvollzugs in der Unternehmung. - 2. Segmentierungsprinzipien/-kriterien: a) Unterscheidung der traditionellen Organisationslehre: (1) Verrichtungsprinzip, (2) Objektprinzip. b) Eine entscheidungslogische Betrachtung (Entscheidungskomplex der Unternehmung ist Anknüpfungspunkt organisatorischer Regelungen) knüpft bei der Ableitung logisch möglicher Segmentierungskriterien an die Komponenten einer Entscheidungshandlung an. Dabei wird eine Entscheidung beschrieben durch (1) die Entscheidungsfeldkomponente, die Umwelt und Ressourcen der Entscheidungseinheit abbildet, (2) die Handlungskomponente, die die Entscheidungsfeldtransformation erfaßt, und (3) die Entscheidungszielkomponente. Auf diese drei Entscheidungsdimensionen lassen sich sämtliche Gliederungsmerkmale für die horizontale Kompetenzabgrenzung zurückführen; mehrere Merkmale sind unter einer Komponente subsumierbar, weil die Entscheidungsdimensionen ihrerseits weitere Handlungsaspekte mit einem höheren Konkretisierungsgrad umfassen. Die Funktionalorganisation beruht auf einer handlungsorientierten S., die Spartenorganisation auf einer (sach-) zielorientierten Segmentierung und die Regionalorganisation auf einer feldorientierten S.; auch die Kundengliederung und Marktgliederung basieren auf einer feldorientierten Segmentierung - 3. Bedeutung: Die Art des gewählten Segmentierungskriteriums prägt in hohem Maße die Organisationsstruktur der Unternehmung. Beurteilung des Einflusses der Segmentierung auf die organisatorische Effizienz: (1) Die Wahl eines bestimmten Gliederungsmerkmals für die Kompetenzabgrenzung entscheidet über die Art der Spezialisierung der entsprechenden Handlungsträger. (2) Diese Wahl bedeutet zugleich organisatorische Verankerung und damit Wahrnehmungs- bzw. Durchsetzungspotential für diesen Handlungsaspekt. Ob und auf welchen Hierarchieebenen ein Handlungsaspekt als Segmentierungsmerkmal Verwendung findet, beeinflußt damit seinen Stellenwert im Aufgabenerfüllungsprozeß der Unternehmung. (3) Die Struktur der Interdependenzen zwischen den organisatorischen Einheiten und damit die Anforderungen an die Koordination hängen von der jeweiligen Segmentierung ab.
II. Marketing/Marktforschung: Vgl. Marktsegmentierung.
III. Arbeitsmarkttheorie: Arbeitsmarkttheorien IV 1.

 

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