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Schulze-Delitzsch
Hermann, 1808-1883, Patrimonialrichter, Abgeordneter des preußischen Landtags, nach 1848 freie Betätigung in Delitzsch; Begründer v. a. der gewerblichen Genossenschaften in Deutschland. Sch.-D. trat für das Selbsthilfeprinzip ein und lehnte Staatshilfe strikt ab; er hat das preußische Genossenschaftsgesetz von 1867 und das Genossenschaftsgesetz von 1889 stark beeinflußt. - Grundsätze seiner genossenschaftlichen Arbeit (im Gegensatz zu Raiffeisen): (1) Keine Beschränkung des örtlichen Bereichs der Genossenschaften, (2) Errichtung von Spezialgenossenschaften für bestimmte Aufgaben, (3) hauptamtliche Leitung der Genossenschaften, (4) Kapitalbildung in erster Linie aus Geschäftsanteilen bzw. -guthaben, daneben Bildung von Reservefonds; Verteilung des Gewinns als Kapitaldividende oder Rückvergütung an die Mitglieder, (5) unbeschränkte, später aber auch beschränkte Haftpflicht der Mitglieder.
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