| 
                | 
              
                Reservefonds
                 veraltete Bezeichnung für Rücklage. Streng genommen dürften als Reservefonds nur solche Rücklagen bezeichnet werden, denen auf der Aktivseite der Bilanz ein im Bedarfsfall jederzeit verfügbarer Posten (z. B. Wertpapier-R.) gegenübersteht. In diesem Sinn sind Rücklagen im HGB jedoch nicht definiert.  
                  
                
                  
                    << vorheriger Begriff | 
                     | 
                    nächster Begriff>> | 
                   
                  
                     | 
                     | 
                     | 
                   
                 
				
                      
                      
                      
                      
               
                  
                Diese Seite bookmarken : 
                | 
                |