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Reservefonds
veraltete Bezeichnung für Rücklage. Streng genommen dürften als Reservefonds nur solche Rücklagen bezeichnet werden, denen auf der Aktivseite der Bilanz ein im Bedarfsfall jederzeit verfügbarer Posten (z. B. Wertpapier-R.) gegenübersteht. In diesem Sinn sind Rücklagen im HGB jedoch nicht definiert.
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